Deutscher Verband für Landschaftspflege

Feldwege und -säume erhalten

Feldraine dienen vorrangig dem Zugang zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Mit ihren krautreichen Säumen und Wegrändern nehmen sie in der Agrarlandschaft einen großen Flächenanteil ein und bilden lineare Elemente. Vor allem die unbefestigten Wege und ihre Säume sind wichtige Vernetzungsstrukturen des Biotopverbunds. Sie sind Lebens- und Rückzugsraum vieler heimischer Grünlandarten und der von ihnen abhängigen Insekten.

Leider können viele Feldwege diese Funktionen nicht mehr erfüllen, da die Säume – manchmal sogar die gesamten Wege – unter den Pflug kommen oder anderweitig beschädigt werden. Wegeparzellen sind jedoch in aller Regel im Eigentum der Gemeinden. Sie sind verpflichtet, die Wege instand zu halten und können Maßnahmen ergreifen.

Die rechtliche Lage: Ge- und Verbote zu Feldrainen und Biotopvernetzung im Naturschutzrecht

  • Nach § 5 Abs. 2 BNatSchG sind bei der landwirtschaftlichen Nutzung „die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftselemente“ […] zu „erhalten und nach Möglichkeit zu mehren“.
  • Nach § 21 Abs. 6 BNatSchG sind „lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine […] zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung).“
  • Das bayerische Naturschutzgesetz geht noch darüber hinaus: Nach Art. 3 Abs. 3 Nr. 3 BayNatSchG ist es explizit verboten Feldraine zu beeinträchtigen, „...insbesondere das Unterpflügen…“.
  • Außerdem will Bayern durch die Änderungen in Folge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ mit Art. 19 im BayNatSchG einen bayernweiten Biotopverbund bis 2030 mit 15 % des Offenlandes erreichen, wozu u.a. Vernetzungskorridore geschaffen werden sollen.

Das können Kommunen tun

  1. Ausgleichsflächen und Naturschutzflächen mit Wegen, Rainen, Landschaftselementen und Bach- oder Flussläufen vernetzen und eine Biotopvernetzungskarte erstellen
  2. Ökologische Entwicklung des Feldwegenetzes in Zusammenarbeit mit Naturschützern, Landwirten und Jägern
  3. Erarbeiten von Pflegerichtlinien für die Feldwege und nur nach diesen Pflegearbeiten durchführen
  4. Mitarbeitende des Bauhofes zu den Themen Umwelt- und Naturschutz und naturschutzfachlicher Pflege weiterbilden
  5. Bei der Pflege sollte eine Beweidung Vorrang vor manueller und maschineller Pflege haben
  6. Bei Fremdvergabe an Dienstleister oder Landwirte, auf die fachgerechte Ausführung achten.
  7. Erstellen und Umsetzen von Feldwegesatzung unter Einbeziehung ökologischer Gesichtspunkte
  8. Der Zustand der Feldwege sollte kontrolliert werden. Dies kann mit einem Blick auf aktuelle Luftbilder mit Flurstücksgrenzen und Stichproben geschehen. Wird ein Missstand festgestellt, sollte der Verursacher kontaktiert und für die Wiederherstellung gesorgt werden.
  9. Die Landwirt*innen sollten über die Bedeutung der Wegraine und ihren rechtlichen Schutz aufgeklärt werden.
  10. In Pachtverträgen von kommunalen Flächen können ökologische Bewirtschaftungsauflagen zum Beispiel der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel festgelegt werden.
  11. Freizeitnutzer sollten über das Wegegebot und die ökologische Funktion informiert werden und angrenzende landwirtschaftliche Flächen respektieren.
  12. Die Kommune kann zum Schutz der Feldwege und Raine jährlich Infoschreiben erstellen und veröffentlichen

 

Pflegerichtlinien

Mit der Erstellung von Pflegerichtlinien für Feldwege und Wegränder kann eine Kommune Pflegeziele festlegen, ein Pflegekonzept erstellen und einen Arbeitsplan erstellen. Die Erarbeitung eines Pflegekonzeptes, sowie die Einweisung der Bauhofmitarbeitenden kann ein Landschaftspflegeverband übernehmen.

Feldwegesatzungen

Die Kommunen haben die Möglichkeit durch sogenannte Feldwegesatzungen neben dem Verbot des Umpflügens noch weitere Vorschriften für die Feldwege zu erlassen, z.B. das Verbot, Dünger oder Pflanzenschutzmittel auf den Wegen und Rainen auszubringen und Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld zu belegen.

Mehr Informationen

Der Arbeitskreis Lebensraum Feldwegen der Biodiversitätsinitiative des Landkreises Gießen hat eine ausführliche Broschüre zum Thema erarbeitet. Darin ist auch eine Muster für eine Feldwegesatzung (Hessische Gemeindeordnung) und ein Vorschlag für Pflegerichtlinien und Maßnahmenblätter enthalten.

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